Beim „Herauslocken“ eines Kraftfahrzeuges liegt eine Schwarzfahrt vor; für die Mitfahrer des Lenkers kommt dem Halter der Haftungsausschluss nach § 3 Z 2 EKHG zugute („ohne Willen des Halters beförderte Person“)
Bedient sich der Unternehmer wissentlich und willentlich eines Vermittlers, der ihm regelmäßig Kunden aus dem Wohnsitzstaat des Verbrauchers zuführt, ist dies anderen zielgerichteten Marketingmaßnahmen gleichzuhalten, selbst wenn der Unternehmer keinen ausdrücklichen Auftrag zur Akquisition von ...
Ein wegen einer Ehrverletzung zustehender Unterlassungsanspruch kann nach stRsp durch einstweilige Verfügung gesichert werden, ohne dass es einer gesonderten Gefahrenbescheinigung bedarf; bei bloßer Schädigung des wirtschaftlichen Rufs iSd § 1330 Abs 2 ABGB ist die nach § 381 Z 2 EO ...
Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 ZPO anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren; Räumungsklagen wegen titelloser Benützung, welche nicht auf einen zwischen den Streitteilen geschlossenen Bestandvertrag gestützt werden, ...
Mit seinem Vorbringen, wonach der Antragsgegner nicht unter Beweis gestellt habe, dass ihm der Unterhaltstitel nach den maßgeblichen deutschen Vorschriften nicht formgerecht zugestellt worden sei, übersieht der Antragsteller, dass es bei der Beurteilung des Versagungsgrundes nach Art 24 lit b ...
Der Umstand, dass ein Schuldner exorbitant hohe Verbindlichkeiten angehäuft hat, kann für sich allein de lege lata nicht hinreichend sein, um ihm über den gesetzlichen 90%igen Schuldenerlass hinaus noch weitere Nachlässe in einem Ausmaß zuzubilligen, das einem durchschnittlichen Privatschuldner ...
Die zwangsweise Durchsetzung von Pflichten aufgrund der allgemeinen Mitwirkungspflicht darf nicht extensiv gehandhabt werden, sondern idR nur als ultima ratio und nach dem Prinzip des gelindesten Mittels; wo im Einzelfall die Grenzen der durchsetzbaren Mitwirkungspflicht zu ziehen sind, bedarf aber ...
Die Geltendmachung der Befangenheit ist noch nach der Erlassung der erstgerichtlichen Entscheidung bis zur Rechtskraft zulässig; wird dem Ablehnungsantrag stattgegeben, ist gem § 25 letzter Satz JN erforderlichenfalls auszusprechen, ob und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten ...
Beim „Herauslocken“ eines Kraftfahrzeuges liegt eine Schwarzfahrt vor; für die Mitfahrer des Lenkers kommt dem Halter der Haftungsausschluss nach § 3 Z 2 EKHG zugute („ohne Willen des Halters beförderte Person“)
Mit seinem Vorbringen, wonach der Antragsgegner nicht unter Beweis gestellt habe, dass ihm der Unterhaltstitel nach den maßgeblichen deutschen Vorschriften nicht formgerecht zugestellt worden sei, übersieht der Antragsteller, dass es bei der Beurteilung des Versagungsgrundes nach Art 24 lit b ...
Bedient sich der Unternehmer wissentlich und willentlich eines Vermittlers, der ihm regelmäßig Kunden aus dem Wohnsitzstaat des Verbrauchers zuführt, ist dies anderen zielgerichteten Marketingmaßnahmen gleichzuhalten, selbst wenn der Unternehmer keinen ausdrücklichen Auftrag zur Akquisition von ...
Der Umstand, dass ein Schuldner exorbitant hohe Verbindlichkeiten angehäuft hat, kann für sich allein de lege lata nicht hinreichend sein, um ihm über den gesetzlichen 90%igen Schuldenerlass hinaus noch weitere Nachlässe in einem Ausmaß zuzubilligen, das einem durchschnittlichen Privatschuldner ...
Ein wegen einer Ehrverletzung zustehender Unterlassungsanspruch kann nach stRsp durch einstweilige Verfügung gesichert werden, ohne dass es einer gesonderten Gefahrenbescheinigung bedarf; bei bloßer Schädigung des wirtschaftlichen Rufs iSd § 1330 Abs 2 ABGB ist die nach § 381 Z 2 EO ...
Die zwangsweise Durchsetzung von Pflichten aufgrund der allgemeinen Mitwirkungspflicht darf nicht extensiv gehandhabt werden, sondern idR nur als ultima ratio und nach dem Prinzip des gelindesten Mittels; wo im Einzelfall die Grenzen der durchsetzbaren Mitwirkungspflicht zu ziehen sind, bedarf aber ...
Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 ZPO anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren; Räumungsklagen wegen titelloser Benützung, welche nicht auf einen zwischen den Streitteilen geschlossenen Bestandvertrag gestützt werden, ...
Die Geltendmachung der Befangenheit ist noch nach der Erlassung der erstgerichtlichen Entscheidung bis zur Rechtskraft zulässig; wird dem Ablehnungsantrag stattgegeben, ist gem § 25 letzter Satz JN erforderlichenfalls auszusprechen, ob und in welchem Umfang Verfahrenshandlungen des abgelehnten ...

