Art 17 des Montrealer Übereinkommens ist dahin auszulegen, dass eine Person, die unter den Begriff „Fluggast“ iSv Art 3 Buchst g der Verordnung Nr 785/2004 fällt, auch unter den Begriff „Reisender“ iSv Art 17 des Übereinkommens fällt, sofern sie aufgrund eines „Beförderungsvertrags“ ...
Dem Kläger war zwar erkennbar, dass der Boden des WC feucht war bzw, dass dort vereinzelt Wassertropfen vorhanden waren; dies allein führt jedoch für sich genommen nicht zwingend zur Erkennbarkeit des Umstands, dass mit dem Betreten des Bodens eine besondere Rutschgefahr verbunden ist; der Unfall ...
Der OGH hat schon klargestellt, dass die Aufklärungsanforderungen nicht überspannt werden dürfen und dass es die Aufklärungspflicht in unvertretbarer Weise ausdehnen würde, wenn nicht nur die Aufklärung über typische, aber seltene Operationsrisken verlangt würde, sondern jeweils auch ...
Der Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten gegenüber für Unkenntnis der Gesetze sowie einhelliger LuRsp; er muss ihn, soll diese Haftung ausgeschlossen werden, aufklären, wenn nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes oder nach der einhelligen herrschenden Rechtsübung eine Prozessführung aussichtslos ...
Der Schädiger bleibt grundsätzlich für den gesamten Schadenserfolg verantwortlich, wenn zwei Umstände nur zusammen, beispielsweise eine unmittelbar durch den Unfall herbeigeführte Verletzung zusammen mit einer besonderen Veranlagung des Verletzten, die schwere des Verletzungserfolgs bedingen
Der Gefährdungsschutz des § 101 Abs 1 lit e KFG ist umfassend zu verstehen; auch die eigenen absoluten Rechtsgüter sind von diesem Schutz umfasst
Der Kläger hat die sehr hohen Gewinnerwartungen von durchschnittlich zwischen 1,5 % und 2 % netto pro Monat nicht hinterfragt, sondern sich mit der Erklärung begnügt, dass der allenfalls drohende Verlust - abseits von Elementarereignissen - mit 20 % pro Monat begrenzt sei; vor dem Hintergrund der ...
Es kommt nicht darauf an, ob der den Schaden verursachende Verstoß dem Gesetzgeber, den Gerichten oder der Verwaltung anzulasten ist; soweit der Amtshaftungskläger von der zuständigen Beamtin verlangt, die Entscheidung zu treffen, welchen unter mehreren möglichen Anträgen (hier: nach NAG) sie ...
Art 17 des Montrealer Übereinkommens ist dahin auszulegen, dass eine Person, die unter den Begriff „Fluggast“ iSv Art 3 Buchst g der Verordnung Nr 785/2004 fällt, auch unter den Begriff „Reisender“ iSv Art 17 des Übereinkommens fällt, sofern sie aufgrund eines „Beförderungsvertrags“ ...
Der Schädiger bleibt grundsätzlich für den gesamten Schadenserfolg verantwortlich, wenn zwei Umstände nur zusammen, beispielsweise eine unmittelbar durch den Unfall herbeigeführte Verletzung zusammen mit einer besonderen Veranlagung des Verletzten, die schwere des Verletzungserfolgs bedingen
Dem Kläger war zwar erkennbar, dass der Boden des WC feucht war bzw, dass dort vereinzelt Wassertropfen vorhanden waren; dies allein führt jedoch für sich genommen nicht zwingend zur Erkennbarkeit des Umstands, dass mit dem Betreten des Bodens eine besondere Rutschgefahr verbunden ist; der Unfall ...
Der Gefährdungsschutz des § 101 Abs 1 lit e KFG ist umfassend zu verstehen; auch die eigenen absoluten Rechtsgüter sind von diesem Schutz umfasst
Der OGH hat schon klargestellt, dass die Aufklärungsanforderungen nicht überspannt werden dürfen und dass es die Aufklärungspflicht in unvertretbarer Weise ausdehnen würde, wenn nicht nur die Aufklärung über typische, aber seltene Operationsrisken verlangt würde, sondern jeweils auch ...
Der Kläger hat die sehr hohen Gewinnerwartungen von durchschnittlich zwischen 1,5 % und 2 % netto pro Monat nicht hinterfragt, sondern sich mit der Erklärung begnügt, dass der allenfalls drohende Verlust - abseits von Elementarereignissen - mit 20 % pro Monat begrenzt sei; vor dem Hintergrund der ...
Der Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten gegenüber für Unkenntnis der Gesetze sowie einhelliger LuRsp; er muss ihn, soll diese Haftung ausgeschlossen werden, aufklären, wenn nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes oder nach der einhelligen herrschenden Rechtsübung eine Prozessführung aussichtslos ...
Es kommt nicht darauf an, ob der den Schaden verursachende Verstoß dem Gesetzgeber, den Gerichten oder der Verwaltung anzulasten ist; soweit der Amtshaftungskläger von der zuständigen Beamtin verlangt, die Entscheidung zu treffen, welchen unter mehreren möglichen Anträgen (hier: nach NAG) sie ...

