Das Verschlechterungsverbot des Art 2 Abs 4 der Mindestsicherungsvereinbarung soll lediglich eine Verschlechterung des haushaltsbezogenen Leistungsniveaus bei der Umstellung - im Falle bereits gewährter sozialhilferechtlicher Dauerleistungen - auf die neue Rechtslage verhindern
Im Zusammenhang mit dem Fristenlauf bei einer Sukzessivrevision hat sich die Rechtslage auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 nicht verändert; die Bestimmungen des Art 144 Abs 3 B-VG und des § 87 Abs 3 VfGG knüpften sowohl vor als auch nach dieser Novelle die Abtretung einer ...
Pech für eine Immobilienmaklerin: Sie vermittelte ein preislich passendes Anbot, ihre Kundin entschied sich anders. Provisionsanspruch besteht nicht, entschied der OGH
Versicherer muss zahlen, obwohl Kunde flunkerte
Nach der klaren Anordnung des § 12 Abs 2 Z 2 Wr MSG 2010 gelten Ersparnisse und sonstige Vermögenswerte, soweit keine Ausnahmeregelung nach § 12 Abs 3 leg cit anzuwenden ist, als verwertbares Vermögen; die zuletzt genannte Bestimmung enthält in ihren Ziffern 1. bis 6. eine abschließende ...
Für die Frage der Unabwendbarkeit eines Hindernisses, bei der Verhandlung zu erscheinen, ist nicht die subjektive Einschätzung der Erkrankung maßgebend, sondern die objektivierbare Gebotenheit aus medizinischer Sicht, der Verhandlung fern zu bleiben
Flugbegleiter rastete aus, das kostete ihn den Job
Ein Urteil des EU-Gerichtshofs könnte Fahrzeugherstellern das Recht geben, Neuaufbauten durch Dritte zu kontrollieren
Das Verschlechterungsverbot des Art 2 Abs 4 der Mindestsicherungsvereinbarung soll lediglich eine Verschlechterung des haushaltsbezogenen Leistungsniveaus bei der Umstellung - im Falle bereits gewährter sozialhilferechtlicher Dauerleistungen - auf die neue Rechtslage verhindern
Nach der klaren Anordnung des § 12 Abs 2 Z 2 Wr MSG 2010 gelten Ersparnisse und sonstige Vermögenswerte, soweit keine Ausnahmeregelung nach § 12 Abs 3 leg cit anzuwenden ist, als verwertbares Vermögen; die zuletzt genannte Bestimmung enthält in ihren Ziffern 1. bis 6. eine abschließende ...
Im Zusammenhang mit dem Fristenlauf bei einer Sukzessivrevision hat sich die Rechtslage auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 nicht verändert; die Bestimmungen des Art 144 Abs 3 B-VG und des § 87 Abs 3 VfGG knüpften sowohl vor als auch nach dieser Novelle die Abtretung einer ...
Für die Frage der Unabwendbarkeit eines Hindernisses, bei der Verhandlung zu erscheinen, ist nicht die subjektive Einschätzung der Erkrankung maßgebend, sondern die objektivierbare Gebotenheit aus medizinischer Sicht, der Verhandlung fern zu bleiben
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