BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bereits die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung eines Rechtsmittels ist der in § 371a EO geforderten Einbringung des Rechtsmittels gleichzuhalten, um die vom Gesetz bezweckte Sicherung des (vermeintlichen) Gläubigers auch für vergleichbare ...
Im Außerstreitverfahren besteht - anders als im Streitverfahren - auch weiterhin Beweisaufnahmeermessen
Normenflut. Beim 20. Umweltrechtstag diskutierten Politiker und Experten über Möglichkeiten, die Regelungsdichte zu verringern.
Das Ersuchen um Übernahme der Zuständigkeit ist ein Beschluss; das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit ist mit Rekurs gegen diesen Beschluss geltend zu machen und nicht erst, wenn sich das inländische Gericht für unzuständig erklärt
Den erbserklärten Erben kann uU Einsicht in bestimmte, zB den Gesundheitszustand des Erblassers betreffende, für den Erbrechtsstreit relevante Teile des SW-Aktes gewährt werden
§ 24 Abs 2 JN, der den Rechtsmittelzug im Ablehnungsverfahren auch in Außerstreitsachen regelt und ebenso bei der Ablehnung von Sachverständigen gilt, schließt im Fall der „Zurückweisung“ eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Normenflut. Beim 20. Umweltrechtstag diskutierten Politiker und Experten über Möglichkeiten, die Regelungsdichte zu verringern.
Das Ersuchen um Übernahme der Zuständigkeit ist ein Beschluss; das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit ist mit Rekurs gegen diesen Beschluss geltend zu machen und nicht erst, wenn sich das inländische Gericht für unzuständig erklärt
Bereits die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung eines Rechtsmittels ist der in § 371a EO geforderten Einbringung des Rechtsmittels gleichzuhalten, um die vom Gesetz bezweckte Sicherung des (vermeintlichen) Gläubigers auch für vergleichbare ...
Den erbserklärten Erben kann uU Einsicht in bestimmte, zB den Gesundheitszustand des Erblassers betreffende, für den Erbrechtsstreit relevante Teile des SW-Aktes gewährt werden
Im Außerstreitverfahren besteht - anders als im Streitverfahren - auch weiterhin Beweisaufnahmeermessen
§ 24 Abs 2 JN, der den Rechtsmittelzug im Ablehnungsverfahren auch in Außerstreitsachen regelt und ebenso bei der Ablehnung von Sachverständigen gilt, schließt im Fall der „Zurückweisung“ eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender ...

