Unerheblich sind va jene Gefahrenerhöhungen, die nur schwache Anhaltspunkte bieten oder kurzfristig wirken; für das Vorliegen einer Gefahrenerhöhung und deren Erheblichkeit ist der Versicherer beweispflichtig
Auch arglistig herausgelockte Fahrzeuge werden „überlassen“ iSd § 6 Abs 2 EKHG
Die Abgrenzung zwischen „bloßer“ und „krankheitswerter“ Trauer ist häufig problematisch; es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die eine Form mit der Zeit in die andere entwickelt; die von den Klägern angestrebte gesonderte Bemessung von Schmerzengeld für bloße Trauer einerseits und ...
Die falsche Belehrung des Klienten über die Verfahrenshilfe hat nur die Verletzung der selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht des beauftragten Rechtsanwalts, dessen Mandanten richtig zu belehren, nicht aber zur Folge, dass die mit der eingeklagten Honorarforderung in Rechnung gestellte ...
Verhindert der Besteller durch ungerechtfertigte Bedingungen die Verbesserung, verliert er zwar nicht den Verbesserungsanspruch, wohl aber die Einrede des nicht erfüllten Vertrags; wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werks nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem ...
Eine analoge Anwendung der §§ 25c ff KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt (auch bei Verbraucherverträgen) nicht in Betracht; die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls; der OGH hat Warn- und ...
Gerade so wie ein Rechtsanwalt seiner Partei nicht haftet, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer Standpunkt in der Folge von der Rsp nicht geteilt wird, haftet auch ein Sachverständiger nicht, wenn ein nach den Regeln der Wissenschaft erarbeitetes Gutachten in der Folge nicht ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Unerheblich sind va jene Gefahrenerhöhungen, die nur schwache Anhaltspunkte bieten oder kurzfristig wirken; für das Vorliegen einer Gefahrenerhöhung und deren Erheblichkeit ist der Versicherer beweispflichtig
Verhindert der Besteller durch ungerechtfertigte Bedingungen die Verbesserung, verliert er zwar nicht den Verbesserungsanspruch, wohl aber die Einrede des nicht erfüllten Vertrags; wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werks nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem ...
Auch arglistig herausgelockte Fahrzeuge werden „überlassen“ iSd § 6 Abs 2 EKHG
Eine analoge Anwendung der §§ 25c ff KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt (auch bei Verbraucherverträgen) nicht in Betracht; die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls; der OGH hat Warn- und ...
Die Abgrenzung zwischen „bloßer“ und „krankheitswerter“ Trauer ist häufig problematisch; es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die eine Form mit der Zeit in die andere entwickelt; die von den Klägern angestrebte gesonderte Bemessung von Schmerzengeld für bloße Trauer einerseits und ...
Gerade so wie ein Rechtsanwalt seiner Partei nicht haftet, wenn ein von ihm eingenommener, an sich vertretbarer Standpunkt in der Folge von der Rsp nicht geteilt wird, haftet auch ein Sachverständiger nicht, wenn ein nach den Regeln der Wissenschaft erarbeitetes Gutachten in der Folge nicht ...
Die falsche Belehrung des Klienten über die Verfahrenshilfe hat nur die Verletzung der selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht des beauftragten Rechtsanwalts, dessen Mandanten richtig zu belehren, nicht aber zur Folge, dass die mit der eingeklagten Honorarforderung in Rechnung gestellte ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe

