BGBl-Langtitel der letzten Woche
Gem § 21 Abs 3 BFA-VG ist im Zulassungsverfahren der Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesamtes stattzugeben, wenn der vorliegende Sachverhalt so mangelhaft ist, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint; eine mündliche Verhandlung vor ...
Ein verspätet eingebrachter Rechtsbehelf ist vom VwGH zurückzuweisen; mit der Zurückweisung eines nicht fristgerechten Verfahrenshilfeantrages wird die Revisionsfrist nicht neuerlich in Gang gesetzt, würde doch ansonsten die Bestimmung des § 26 Abs 1 VwGG über die Revisionsfrist unterlaufen ...
Die Rechtmäßigkeit einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung kann auch in einem Berichtigungsverfahren nach § 7 GEG nicht mehr aufgerollt werden
Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem § 50a BDG nicht zu entnehmen; der VwGH hat die Unteilbarkeit des Antrages gem § 50a Abs 1 BDG in Ansehung des Zeitraumes, für den die Herabsetzung begehrt wird, betont und hervorgehoben, dass die ...
Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt die Abschiebung zu einer Verletzung von Art 3 EMRK; solche liegen etwa vor, wenn ein lebensbedrohlich Erkrankter durch die Abschiebung einem realen Risiko ausgesetzt würde, unter qualvollen Umständen zu sterben
Das VwG ist nach der Regelung des § 13 Abs 5 VwGVG verpflichtet, über die Beschwerde "ohne weiteres Verfahren unverzüglich zu entscheiden", was impliziert, dass grundsätzlich keine mündliche Verhandlung durchzuführen ist
Einem Feststellungsbegehren hinsichtlich der Fischereiausübungsberechtigung nach dem TFG steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem § 50a BDG nicht zu entnehmen; der VwGH hat die Unteilbarkeit des Antrages gem § 50a Abs 1 BDG in Ansehung des Zeitraumes, für den die Herabsetzung begehrt wird, betont und hervorgehoben, dass die ...
Gem § 21 Abs 3 BFA-VG ist im Zulassungsverfahren der Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesamtes stattzugeben, wenn der vorliegende Sachverhalt so mangelhaft ist, dass die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint; eine mündliche Verhandlung vor ...
Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt die Abschiebung zu einer Verletzung von Art 3 EMRK; solche liegen etwa vor, wenn ein lebensbedrohlich Erkrankter durch die Abschiebung einem realen Risiko ausgesetzt würde, unter qualvollen Umständen zu sterben
Ein verspätet eingebrachter Rechtsbehelf ist vom VwGH zurückzuweisen; mit der Zurückweisung eines nicht fristgerechten Verfahrenshilfeantrages wird die Revisionsfrist nicht neuerlich in Gang gesetzt, würde doch ansonsten die Bestimmung des § 26 Abs 1 VwGG über die Revisionsfrist unterlaufen ...
Das VwG ist nach der Regelung des § 13 Abs 5 VwGVG verpflichtet, über die Beschwerde "ohne weiteres Verfahren unverzüglich zu entscheiden", was impliziert, dass grundsätzlich keine mündliche Verhandlung durchzuführen ist
Die Rechtmäßigkeit einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung kann auch in einem Berichtigungsverfahren nach § 7 GEG nicht mehr aufgerollt werden
Einem Feststellungsbegehren hinsichtlich der Fischereiausübungsberechtigung nach dem TFG steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen

