Nach hA ist aus § 38 Abs 6 UGB ein Vorrang sondergesetzlicher Vertragsübernahmetatbestände abzuleiten, wenn sie - was idR der Fall ist - nach ihrem Regelungszweck als sachnähere Vorschriften aufgefasst werden können
Nach österreichischem Recht besteht keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in der Hinsicht, dass Beweismittel, die auf Grund unverwertbaren Beweismaterials aufgefunden wurden, ihrerseits aus diesem Grund jedenfalls unverwertbar wären
Der Grundrechtsbindung via Fiskalgeltung unterliegt auch das AMS, sodass es bei der Anwendung des StellenbesetzungsG das Sachlichkeitsgebot zu beachten hat; ein Verstoß dagegen kann Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche sein
Die Abschreibung eines Grundstücksteils vom öffentlichen Gut allein führt noch nicht zur Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch; die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch bedarf eines zusätzlichen entgegengesetzten Aktes
Die in § 29 Abs 6 ARHG normierte Beschränkung der Dauer der Auslieferungshaft entfällt mit der Bewilligung der Auslieferung durch den Bundesminister für Justiz; dem Gesetz lässt sich nicht entnehmen, dass diese Bewilligung in Bescheidform ergehen müsste
Iin diesem Fall hat die Kriminalpolizei unverzüglich um Genehmigung anzufragen (§ 99 Abs 2 StPO)
Wenn sich eine willkürliche Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse iSe unmittelbaren Zuleitung auf das Grundstück eines Nachbarn nur geringfügig auswirkt und diese Folge kein Vernünftiger als nennenswerten Nachteil ansähe, ist ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch nicht ...
§ 25 LiegTeilG schafft keine generelle materiell-rechtliche Eintragungsgrundlage und ändert nichts an der räumlichen Beschränkung einer „gemessenen“ Dienstbarkeit
Nach hA ist aus § 38 Abs 6 UGB ein Vorrang sondergesetzlicher Vertragsübernahmetatbestände abzuleiten, wenn sie - was idR der Fall ist - nach ihrem Regelungszweck als sachnähere Vorschriften aufgefasst werden können
Die in § 29 Abs 6 ARHG normierte Beschränkung der Dauer der Auslieferungshaft entfällt mit der Bewilligung der Auslieferung durch den Bundesminister für Justiz; dem Gesetz lässt sich nicht entnehmen, dass diese Bewilligung in Bescheidform ergehen müsste
Nach österreichischem Recht besteht keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in der Hinsicht, dass Beweismittel, die auf Grund unverwertbaren Beweismaterials aufgefunden wurden, ihrerseits aus diesem Grund jedenfalls unverwertbar wären
Iin diesem Fall hat die Kriminalpolizei unverzüglich um Genehmigung anzufragen (§ 99 Abs 2 StPO)
Der Grundrechtsbindung via Fiskalgeltung unterliegt auch das AMS, sodass es bei der Anwendung des StellenbesetzungsG das Sachlichkeitsgebot zu beachten hat; ein Verstoß dagegen kann Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche sein
Wenn sich eine willkürliche Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse iSe unmittelbaren Zuleitung auf das Grundstück eines Nachbarn nur geringfügig auswirkt und diese Folge kein Vernünftiger als nennenswerten Nachteil ansähe, ist ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch nicht ...
Die Abschreibung eines Grundstücksteils vom öffentlichen Gut allein führt noch nicht zur Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch; die Aufhebung der Widmung zum Gemeingebrauch bedarf eines zusätzlichen entgegengesetzten Aktes
§ 25 LiegTeilG schafft keine generelle materiell-rechtliche Eintragungsgrundlage und ändert nichts an der räumlichen Beschränkung einer „gemessenen“ Dienstbarkeit

