BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 127 AußStrG ist als klarstellende Anordnung dahin zu interpretieren, dass der Vertreter (nur) im Namen und im Interesse der betroffenen Person rekurslegitimiert ist
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Befürchtung der Klägerin die Nichtvornahme der zweiten Untersuchung in den hiefür von der MuKiPassV vorgesehenen Lebenswochen des Kindes nicht rechtfertigt, bedarf keiner Korrektur
Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass nach dem UWG auch die Erfüllung eines Vertrags mit einem Dritten verboten werden kann, dies auch im vergaberechtlichen Zusammenhang, und daran auch nach Kritik festgehalten
Für Forderungen gegen einen ausländischen Drittschuldner ist das österreichische Existenzminimum maßgeblich; beim Hinzukommen weitere Einkünfte bzw weiterer Auslandspfändungen ist uU auch ein rk Zusammenrechnungsbeschluss vom Erstgericht abzuändern
Der Umstand, dass eine Studentenverbindung, der (auch) der abgelehnte Senatspräsident angehört, mit anderen Studentenverbindungen, denen einer Partei zuzurechnende Zeugen angehören, im ÖCV zusammengeschlossen ist, reicht für sich allein nicht aus, die Unbefangenheit des Senatspräsidenten in ...
Das StellenbesetzungsG gibt keinen subjektiven Anspruch auf Einstellung; es dient öffentlichen Interessen (Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich) und schützt auch die Interessen von Bewerbern, um diese ua vor unsachlichen Besetzungsentscheidungen zu bewahren
In jenen Fällen, in denen das Vergaberecht für einen potentiellen Kläger keinen Rechtsschutz zur Verfügung stellt, ist § 341 Abs 2 BVergG 2006 teleologisch zu reduzieren; ist die Klägerin oder die Bietergemeinschaft, an der die Klägerin beteiligt war, nach rechtskräftiger Ausscheidung ihres ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für Forderungen gegen einen ausländischen Drittschuldner ist das österreichische Existenzminimum maßgeblich; beim Hinzukommen weitere Einkünfte bzw weiterer Auslandspfändungen ist uU auch ein rk Zusammenrechnungsbeschluss vom Erstgericht abzuändern
§ 127 AußStrG ist als klarstellende Anordnung dahin zu interpretieren, dass der Vertreter (nur) im Namen und im Interesse der betroffenen Person rekurslegitimiert ist
Der Umstand, dass eine Studentenverbindung, der (auch) der abgelehnte Senatspräsident angehört, mit anderen Studentenverbindungen, denen einer Partei zuzurechnende Zeugen angehören, im ÖCV zusammengeschlossen ist, reicht für sich allein nicht aus, die Unbefangenheit des Senatspräsidenten in ...
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Befürchtung der Klägerin die Nichtvornahme der zweiten Untersuchung in den hiefür von der MuKiPassV vorgesehenen Lebenswochen des Kindes nicht rechtfertigt, bedarf keiner Korrektur
Das StellenbesetzungsG gibt keinen subjektiven Anspruch auf Einstellung; es dient öffentlichen Interessen (Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich) und schützt auch die Interessen von Bewerbern, um diese ua vor unsachlichen Besetzungsentscheidungen zu bewahren
Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass nach dem UWG auch die Erfüllung eines Vertrags mit einem Dritten verboten werden kann, dies auch im vergaberechtlichen Zusammenhang, und daran auch nach Kritik festgehalten
In jenen Fällen, in denen das Vergaberecht für einen potentiellen Kläger keinen Rechtsschutz zur Verfügung stellt, ist § 341 Abs 2 BVergG 2006 teleologisch zu reduzieren; ist die Klägerin oder die Bietergemeinschaft, an der die Klägerin beteiligt war, nach rechtskräftiger Ausscheidung ihres ...

