Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Für eine Prüfung der Verantwortlichkeit des Revisionswerbers für die Instandsetzung des Uferbereiches bleibt angesichts der Rechtskraft des Auftrages kein Raum
Ob die Behörde von dem vorschriftswidrigen Bau wusste und diesen zunächst unbeanstandet ließ, ist im Bauauftragsverfahren irrelevant
Das Vorliegen grundsätzlicher Rechtsfragen kann nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das Neuerungsverbot fällt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Erledigung eines darauf abzielenden Antrages ist - vergleichbar etwa der Bewilligung eines Erholungsurlaubes nach § 64 BDG oder eines Sonderurlaubes nach § 74 BDG - formfrei (also ohne Notwendigkeit der Erlassung eines Bescheides) möglich und wirksam
Eine nicht von vornherein auszuschließende betriebliche Veranlassung ist dann gegeben, wenn eine ausschließliche Abhängigkeit der Aufträge des Klienten von der Übernahme der Bürgschaft durch den Steuerberater bzw Rechtsanwalt vorliegt
Auch das Verfahren über eine Säumnisbeschwerde beginnt erst mit der Vorlage dieser Beschwerde an das VwG
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für eine Prüfung der Verantwortlichkeit des Revisionswerbers für die Instandsetzung des Uferbereiches bleibt angesichts der Rechtskraft des Auftrages kein Raum
Die Erledigung eines darauf abzielenden Antrages ist - vergleichbar etwa der Bewilligung eines Erholungsurlaubes nach § 64 BDG oder eines Sonderurlaubes nach § 74 BDG - formfrei (also ohne Notwendigkeit der Erlassung eines Bescheides) möglich und wirksam
Ob die Behörde von dem vorschriftswidrigen Bau wusste und diesen zunächst unbeanstandet ließ, ist im Bauauftragsverfahren irrelevant
Eine nicht von vornherein auszuschließende betriebliche Veranlassung ist dann gegeben, wenn eine ausschließliche Abhängigkeit der Aufträge des Klienten von der Übernahme der Bürgschaft durch den Steuerberater bzw Rechtsanwalt vorliegt
Das Vorliegen grundsätzlicher Rechtsfragen kann nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das Neuerungsverbot fällt
Auch das Verfahren über eine Säumnisbeschwerde beginnt erst mit der Vorlage dieser Beschwerde an das VwG

