Nichts anderes gilt für die vom VwG (durch Abweisung der Beschwerde) getroffene Entscheidung in dieser "Sache"
Erstattet sie eine - gem § 30a Abs 5 und § 29 VwGG zulässige - Revisionsbeantwortung, so steht ihr gem § 48 Abs 2 VwGG kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes zu; umgekehrt gebührt der vor dem VwG belBeh Aufwandersatz nur über Antrag (§ 59 Abs 1 VwGG)
Der Verfassungsgerichtshof erklärt sich für Beschwerden Einzelner in Mietrechtsfragen zuständig. Das kann auch die Miethöhe betreffen. Experten liefern bereits Argumente für Beschwerden
Vertretung trotz Interessenkonflikt: OGH klärt Verfahrensfragen bei Abberufungen
Die Gewerbebehörde ist nicht ermächtigt, die Übereinstimmung einer gewerblichen Betriebsanlage mit den im Standort geltenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren nach § 77 GewO zu beurteilen; ein allenfalls gegebener Widerspruch zu raumordnungsrechtlichen Vorschriften ...
"(D)as Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof" iSd § 62 Abs 1 VwGG umfasst systematisch die Einbringung aller Schriftsätze nach § 24 Abs 1 VwGG, sohin auch jener beim VwG
EuGH-Urteil. Rechte der „betroffenen Öffentlichkeit“ in Umweltverfahren stark erweitert
Ministerrat beschloss Änderungen beim Jugendgerichtsgesetz – Inkrafttreten für 1. Jänner 2016 geplant
Nichts anderes gilt für die vom VwG (durch Abweisung der Beschwerde) getroffene Entscheidung in dieser "Sache"
Die Gewerbebehörde ist nicht ermächtigt, die Übereinstimmung einer gewerblichen Betriebsanlage mit den im Standort geltenden raumordnungsrechtlichen Vorschriften im Genehmigungsverfahren nach § 77 GewO zu beurteilen; ein allenfalls gegebener Widerspruch zu raumordnungsrechtlichen Vorschriften ...
Erstattet sie eine - gem § 30a Abs 5 und § 29 VwGG zulässige - Revisionsbeantwortung, so steht ihr gem § 48 Abs 2 VwGG kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes zu; umgekehrt gebührt der vor dem VwG belBeh Aufwandersatz nur über Antrag (§ 59 Abs 1 VwGG)
"(D)as Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof" iSd § 62 Abs 1 VwGG umfasst systematisch die Einbringung aller Schriftsätze nach § 24 Abs 1 VwGG, sohin auch jener beim VwG
Der Verfassungsgerichtshof erklärt sich für Beschwerden Einzelner in Mietrechtsfragen zuständig. Das kann auch die Miethöhe betreffen. Experten liefern bereits Argumente für Beschwerden
EuGH-Urteil. Rechte der „betroffenen Öffentlichkeit“ in Umweltverfahren stark erweitert
Vertretung trotz Interessenkonflikt: OGH klärt Verfahrensfragen bei Abberufungen
Ministerrat beschloss Änderungen beim Jugendgerichtsgesetz – Inkrafttreten für 1. Jänner 2016 geplant

