Außer in den Fällen einer ausschließlichen Zuständigkeit nach Art 24 EuGVVO darf das Gericht die Klage nicht a limine zurückweisen, sondern hat dem Beklagten Gelegenheit zu geben, sich (rügelos) in das Verfahren einzulassen
Der Begriff der „Handlungen“ iSd § 322 ZPO ist unter Bedachtnahme auf die Zwecke der Aussageverweigerungsrechte und ihrer Ausnahmen eng auszulegen
Die in § 11 Abs 3 IESG normierte Haftung eines strafrechtlich verurteilten Organs des insolventen Arbeitgebers gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds ist nicht davon abhängig, dass das Organ den dem Fonds entstandenen Schaden unmittelbar verursacht hat
Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer (schweren) Krankheit kann nur dann angefochten werden, wenn eine Behinderung vorliegt; in einem solchen Fall muss vor Einbringung der Klage das obligatorische Schlichtungsverfahren durchgeführt werden
Bei Verlust einer Liegenschaft durch den möglichen gutgläubigen Erwerb eines Dritten ist Geldersatz nicht adäquat
Aus der eindeutigen, seit der Stammfassung trotz zahlreicher Novellen unveränderten Beschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 321 Abs 1 Z 1 ZPO auf drohende strafgerichtliche Verfolgung ist kein Anhaltspunkt für eine vom österreichischen Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke zu ...
Die persönliche Beeinträchtigung aus der Beendigung während und wegen der Schwangerschaft wird nicht schon mit dem Ersatz des Vermögensschadens (Verdienstentgangs) abgegolten; die Festlegung des Entschädigungsbetrags kann stets nur nach den Umständen des Einzelfalls erfolgen; in jedem ...
Bei einer (auch schon ursprünglich) unzulässigen Firma dürfen Zwangsstrafen verhängt werden
Außer in den Fällen einer ausschließlichen Zuständigkeit nach Art 24 EuGVVO darf das Gericht die Klage nicht a limine zurückweisen, sondern hat dem Beklagten Gelegenheit zu geben, sich (rügelos) in das Verfahren einzulassen
Bei Verlust einer Liegenschaft durch den möglichen gutgläubigen Erwerb eines Dritten ist Geldersatz nicht adäquat
Der Begriff der „Handlungen“ iSd § 322 ZPO ist unter Bedachtnahme auf die Zwecke der Aussageverweigerungsrechte und ihrer Ausnahmen eng auszulegen
Aus der eindeutigen, seit der Stammfassung trotz zahlreicher Novellen unveränderten Beschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 321 Abs 1 Z 1 ZPO auf drohende strafgerichtliche Verfolgung ist kein Anhaltspunkt für eine vom österreichischen Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke zu ...
Die in § 11 Abs 3 IESG normierte Haftung eines strafrechtlich verurteilten Organs des insolventen Arbeitgebers gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds ist nicht davon abhängig, dass das Organ den dem Fonds entstandenen Schaden unmittelbar verursacht hat
Die persönliche Beeinträchtigung aus der Beendigung während und wegen der Schwangerschaft wird nicht schon mit dem Ersatz des Vermögensschadens (Verdienstentgangs) abgegolten; die Festlegung des Entschädigungsbetrags kann stets nur nach den Umständen des Einzelfalls erfolgen; in jedem ...
Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer (schweren) Krankheit kann nur dann angefochten werden, wenn eine Behinderung vorliegt; in einem solchen Fall muss vor Einbringung der Klage das obligatorische Schlichtungsverfahren durchgeführt werden
Bei einer (auch schon ursprünglich) unzulässigen Firma dürfen Zwangsstrafen verhängt werden

