Wenn von einer der Beklagten zurechenbaren Person vorsätzlich eine Handlung gesetzt wurde, die eine Beteiligung an der Verbreitung einer unrichtigen oder irreführenden Ad-hoc-Meldung darstellt, haftet die Beklagte - wie die Emittentin - nach § 1301 ABGB für diese Schutzgesetzverletzung den ...
Das Vorliegen einer entsprechenden baubehördlichen Genehmigung kann den zur Sicherung des Verkehrs Verpflichteten nicht entschuldigen, wenn er aufgrund eigener Kenntnis um den Bestand einer Gefahrenquelle weiß oder wissen muss, aber ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung ...
Ältere bestellten Alkohol für Jugendliche – Strafe für Wirt. Der Begriff Ausschank sei weit gezogen, urteilte das Gericht
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf
Der maßgebliche Primärschaden liegt grundsätzlich bereits im Abschluss des Fremdwährungskreditvertrags
EuGH-Urteil nützt heimischem Touristiker
Wird die außergewöhnliche Betriebsgefahr durch den Geschädigten selbst ausgelöst, so ist anerkannt, dass die Haftungsbefreiung nach § 9 Abs 2 EKHG bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen gegenüber dem Geschädigten möglich bleibt; bei einem Verkehrsunfall bedarf es allerdings eines - ...
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im September / Oktober 2015
Wenn von einer der Beklagten zurechenbaren Person vorsätzlich eine Handlung gesetzt wurde, die eine Beteiligung an der Verbreitung einer unrichtigen oder irreführenden Ad-hoc-Meldung darstellt, haftet die Beklagte - wie die Emittentin - nach § 1301 ABGB für diese Schutzgesetzverletzung den ...
Der maßgebliche Primärschaden liegt grundsätzlich bereits im Abschluss des Fremdwährungskreditvertrags
Das Vorliegen einer entsprechenden baubehördlichen Genehmigung kann den zur Sicherung des Verkehrs Verpflichteten nicht entschuldigen, wenn er aufgrund eigener Kenntnis um den Bestand einer Gefahrenquelle weiß oder wissen muss, aber ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung ...
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