Aus dem im Art 4 des 7. ZPEMRK normierten Doppelbestrafungsverbot geht kein Recht auf Bestrafung durch die Verwaltungsbehörde (zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Strafe) hervor
Eine Schadensgutmachung im Falle eines Ungehorsamsdelikts kommt nur ausnahmsweise begrifflich in Betracht
Hat das VwG im Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nicht gem Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist, hat die Revision - auch bei zuvor bewilligter Verfahrenshilfe - gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig ...
Erst mit der (nachträglichen) Abgabe der Erbantrittserklärung wird der potenzielle Erbe Partei des Verlassenschaftsverfahrens und erlangt eine Rechtsmittelbefugnis
Die Durchführung von Geldtransporten (auch in den Abendstunden) und selbst das Mitführen sehr hoher Geldbeträge stellt nicht schon an sich eine Gefahr dar, die einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen begründet; die Notwendigkeit des Transports von Geldbeträgen im ...
Als untergeordnete Tatbeteiligung ist nur ein Verhalten strafmildernd, welches nach Art und Umfang für die Tat nicht erheblich ist
Der klare Wortlaut des § 69 Abs 2 AVG schließt es aus, die objektive Befristung des Wiederaufnahmeantrages mit drei Jahren von einem anderen Zeitpunkt zu berechnen als jenem, in welchem der das wiederaufzunehmende Verfahren abschließende Bescheid erlassen wurde
Aus der Verwendung eines Titels wie „Mag.“ („Maga.“) und des jeweils ersten Buchstabens des Vor- und des Nachnamens einer Verfahrenspartei kann idR jedoch nicht annähernd auf eine konkrete Person geschlossen werden; das gilt umso mehr, wenn auch keine Adresse veröffentlicht wird; daran ...
Aus dem im Art 4 des 7. ZPEMRK normierten Doppelbestrafungsverbot geht kein Recht auf Bestrafung durch die Verwaltungsbehörde (zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Strafe) hervor
Die Durchführung von Geldtransporten (auch in den Abendstunden) und selbst das Mitführen sehr hoher Geldbeträge stellt nicht schon an sich eine Gefahr dar, die einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen begründet; die Notwendigkeit des Transports von Geldbeträgen im ...
Eine Schadensgutmachung im Falle eines Ungehorsamsdelikts kommt nur ausnahmsweise begrifflich in Betracht
Als untergeordnete Tatbeteiligung ist nur ein Verhalten strafmildernd, welches nach Art und Umfang für die Tat nicht erheblich ist
Hat das VwG im Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nicht gem Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist, hat die Revision - auch bei zuvor bewilligter Verfahrenshilfe - gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig ...
Der klare Wortlaut des § 69 Abs 2 AVG schließt es aus, die objektive Befristung des Wiederaufnahmeantrages mit drei Jahren von einem anderen Zeitpunkt zu berechnen als jenem, in welchem der das wiederaufzunehmende Verfahren abschließende Bescheid erlassen wurde
Erst mit der (nachträglichen) Abgabe der Erbantrittserklärung wird der potenzielle Erbe Partei des Verlassenschaftsverfahrens und erlangt eine Rechtsmittelbefugnis
Aus der Verwendung eines Titels wie „Mag.“ („Maga.“) und des jeweils ersten Buchstabens des Vor- und des Nachnamens einer Verfahrenspartei kann idR jedoch nicht annähernd auf eine konkrete Person geschlossen werden; das gilt umso mehr, wenn auch keine Adresse veröffentlicht wird; daran ...

