Bei einem Verfahren nach § 138 Abs 2 WRG handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und denjenigen Personen, denen eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung oder eine unterlassene Arbeit zur Last fällt; dritte Personen haben in einem solchen Verfahren keine ...
Soweit die Überlegungen in der Revision darauf hinauslaufen, dass die dem Fremden aus Anlass seiner bedingten Entlassung erteilten gerichtlichen Weisungen (zum Besuch einer Drogentherapie und zum Nachweis eines Arbeitsplatzes) der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes entgegenstünden, fehlt dafür ...
Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines Rechtspflegers des VwG kann in keinem Fall eine Revision, sondern ausschließlich das (remonstrative) Rechtsmittel der Vorstellung beim zuständigen Mitglied des VwG erhoben werden
Für Klagen aus Inhaberschuldverschreibungen (hier: griechische Staatsanleihen) sind die Gerichte am Wohnsitz des Klägers zuständig, wenn sich der behauptete Schaden auf einem Bankkonto des Klägers bei einer Bank im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte verwirklicht hat
Dass die Fremdunüblichkeit auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht stRsp des VwGH; es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies ...
Der Antragsteller hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre, was auch hinsichtlich einer Revision gegen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gilt; diese Konkretisierungspflicht ist grundsätzlich umso genauer zu beachten, je weniger ...
Die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet nicht deren Parteistellung
Bei einer Klage nach § 97 ABGB bzw einem Sicherungsantrag nach § 382h EO handelt es sich um eine (nicht rein vermögensrechtliche) familienrechtliche Streitigkeit nach § 49 Abs 2 Z 2b JN, und zwar gleichgültig, ob das Begehren auf Unterlassung oder auf Leistung lautet; ein Geldanspruch nach § ...
Bei einem Verfahren nach § 138 Abs 2 WRG handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und denjenigen Personen, denen eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung oder eine unterlassene Arbeit zur Last fällt; dritte Personen haben in einem solchen Verfahren keine ...
Dass die Fremdunüblichkeit auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht stRsp des VwGH; es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies ...
Soweit die Überlegungen in der Revision darauf hinauslaufen, dass die dem Fremden aus Anlass seiner bedingten Entlassung erteilten gerichtlichen Weisungen (zum Besuch einer Drogentherapie und zum Nachweis eines Arbeitsplatzes) der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes entgegenstünden, fehlt dafür ...
Der Antragsteller hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre, was auch hinsichtlich einer Revision gegen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gilt; diese Konkretisierungspflicht ist grundsätzlich umso genauer zu beachten, je weniger ...
Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines Rechtspflegers des VwG kann in keinem Fall eine Revision, sondern ausschließlich das (remonstrative) Rechtsmittel der Vorstellung beim zuständigen Mitglied des VwG erhoben werden
Die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet nicht deren Parteistellung
Für Klagen aus Inhaberschuldverschreibungen (hier: griechische Staatsanleihen) sind die Gerichte am Wohnsitz des Klägers zuständig, wenn sich der behauptete Schaden auf einem Bankkonto des Klägers bei einer Bank im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte verwirklicht hat
Bei einer Klage nach § 97 ABGB bzw einem Sicherungsantrag nach § 382h EO handelt es sich um eine (nicht rein vermögensrechtliche) familienrechtliche Streitigkeit nach § 49 Abs 2 Z 2b JN, und zwar gleichgültig, ob das Begehren auf Unterlassung oder auf Leistung lautet; ein Geldanspruch nach § ...

