Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung nach § 382a EO alleine verhindert noch nicht die Möglichkeit einer (weiteren) Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG; der Abzug eines nach § 382a EO zuerkannten Betrags von der maßgeblichen Richtsatzhöhe nach § 6 Abs 2 UVG - so wie bei der Anrechnung von ...
Auch bei einem Wechsel der Mehrzahl der Vereinsmitglieder wird niemand konkret in die Lage versetzt, aufgrund seiner mitgliedschaftlichen Rechte die Geschicke des Vereins so zu bestimmen, als hätte er das (Vereins-)Unternehmen selbst erworben
Es ist charakteristisch für eine Maisonette, dass sich die Wohnräume zumindest über zwei Geschoße innerhalb der Wohnung erstrecken und die einzelnen Wohnebenen im Inneren der Wohnung durch Treppen verbunden sind; Treppenlifte mögen das ästhetische Empfinden der Bewohner stören, sie erfüllen ...
Vorfrage für das Bestehen eines Anspruchs gegen den Fachverband ist das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs gegen den unbekannten Verursacher des Schadens; ob ein solcher besteht, ist in Sachverhalten mit Auslandsberührung nach dem jeweils anwendbaren Recht zu beurteilen, welches nach dem HStVÜ ...
Bei Benützung der aufgekündigten Wohnung bloß zu geschäftlichen Zwecken liegt dort kein Lebensschwerpunkt des Mieters; eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken wird nur angenommen, wenn der Mieter die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und ...
Dauerhafte Lärmimmissionen, die als Folge der Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten iSd § 8 Abs 2 MRG von einem allgemeinen Teil des Hauses oder einem anderen Mietgegenstand ausgehen, verändern die für seine Nutzung relevanten Eigenschaften des Mietgegenstands; daher ist auch ...
Die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss geht nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitig auch andere Ursachen für den Vertragsabschluss gesetzt worden sind
Eine Gemeinde wird beim Betrieb eines Kindergartens nach dem Vlbg KGG (LGBl 2008/52 idF LGBl 2013/44) auch bei der Betreuung der nach § 13b Abs 1 lit a Vlbg KGG besuchspflichtigen Kinder nicht in Vollziehung der Gesetze, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig
Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung nach § 382a EO alleine verhindert noch nicht die Möglichkeit einer (weiteren) Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG; der Abzug eines nach § 382a EO zuerkannten Betrags von der maßgeblichen Richtsatzhöhe nach § 6 Abs 2 UVG - so wie bei der Anrechnung von ...
Bei Benützung der aufgekündigten Wohnung bloß zu geschäftlichen Zwecken liegt dort kein Lebensschwerpunkt des Mieters; eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken wird nur angenommen, wenn der Mieter die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und ...
Auch bei einem Wechsel der Mehrzahl der Vereinsmitglieder wird niemand konkret in die Lage versetzt, aufgrund seiner mitgliedschaftlichen Rechte die Geschicke des Vereins so zu bestimmen, als hätte er das (Vereins-)Unternehmen selbst erworben
Dauerhafte Lärmimmissionen, die als Folge der Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten iSd § 8 Abs 2 MRG von einem allgemeinen Teil des Hauses oder einem anderen Mietgegenstand ausgehen, verändern die für seine Nutzung relevanten Eigenschaften des Mietgegenstands; daher ist auch ...
Es ist charakteristisch für eine Maisonette, dass sich die Wohnräume zumindest über zwei Geschoße innerhalb der Wohnung erstrecken und die einzelnen Wohnebenen im Inneren der Wohnung durch Treppen verbunden sind; Treppenlifte mögen das ästhetische Empfinden der Bewohner stören, sie erfüllen ...
Die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss geht nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitig auch andere Ursachen für den Vertragsabschluss gesetzt worden sind
Vorfrage für das Bestehen eines Anspruchs gegen den Fachverband ist das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs gegen den unbekannten Verursacher des Schadens; ob ein solcher besteht, ist in Sachverhalten mit Auslandsberührung nach dem jeweils anwendbaren Recht zu beurteilen, welches nach dem HStVÜ ...
Eine Gemeinde wird beim Betrieb eines Kindergartens nach dem Vlbg KGG (LGBl 2008/52 idF LGBl 2013/44) auch bei der Betreuung der nach § 13b Abs 1 lit a Vlbg KGG besuchspflichtigen Kinder nicht in Vollziehung der Gesetze, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig

