Ein Erneuerungsantrag ist im erweiterten Anwendungsbereich unzulässig wenn dem Bf kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, ...
Die Anwendung des § 8 Abs 2 Z 2 Oö GVG 1994 ist auf einen Bestandvertrag durch eine Kapitalgesellschaft nicht von vornherein ausgeschlossen; es kommt vielmehr darauf an, welcher Nutzung das Bestandobjekt (zum Zeitpunkt des Rechtserwerbs) zugeführt werden soll; bei Beurteilung der Frage, ob der ...
Die Redlichkeit fällt grundsätzlich weg, wenn der Ersitzungsgegner im Falle einer behaupteten Wegeservitut die Benutzung des Wegs von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht hat; so ergibt sich etwa aus einer Hinweistafel mit der (oder einer inhaltsgleichen) Aufschrift „Durchgang bis auf ...
Bei einer Entscheidung nach § 20 UbG kann regelmäßig nicht jene erschöpfende Sachverhaltsaufklärung und jenes Maß an Gewissheit bei der Feststellung der Unterbringungsvoraussetzungen erzielt werden, wie bei der endgültigen Entscheidung im fortgesetzten Verfahren, weshalb hier mit einer ...
Es verletzt Ehre und Ansehen des Standes, Justizangehörigen ohne sachliche Grundlage und ohne Not im Rahmen von Rechtsschutzeingaben – über die (zulässige) Behauptung von Gesetzesverletzungen hinaus – doloses Vorgehen aus unlauteren Motiven zu unterstellen
Schon die Zweifel daran, welcher Rechtsgrund tatsächlich besteht (auf die Erben übergegangene Rückstellverpflichtung des Treuhänders oder [allenfalls] wirksam zustande gekommener Schenkungsvertrag) rechtfertigen nach § 94 Abs 1 Z 3 GBG die Abweisung des Grundbuchsgesuchs
Das Vorliegen einer „Depression mit psychotischen Symptomen und Suizidalität“ ist als „Störung mit Symptomen einer psychischen Krankheit“ und damit als psychische Krankheit iSd § 3 Z 1 UbG zu qualifizieren
Eine Beeinträchtigung der in § 19 Abs 1 UbG vorgesehenen Anhörung des Kranken liegt zum einen dann vor, wenn dieser durch - etwa psychopharmakologische - Einflüsse in einen Zustand der Bewusstseinstrübung und Teilnahmslosigkeit versetzt wird, der ihn daran hindert, dem Gang der Tagsatzung zu ...
Ein Erneuerungsantrag ist im erweiterten Anwendungsbereich unzulässig wenn dem Bf kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, ...
Es verletzt Ehre und Ansehen des Standes, Justizangehörigen ohne sachliche Grundlage und ohne Not im Rahmen von Rechtsschutzeingaben – über die (zulässige) Behauptung von Gesetzesverletzungen hinaus – doloses Vorgehen aus unlauteren Motiven zu unterstellen
Die Anwendung des § 8 Abs 2 Z 2 Oö GVG 1994 ist auf einen Bestandvertrag durch eine Kapitalgesellschaft nicht von vornherein ausgeschlossen; es kommt vielmehr darauf an, welcher Nutzung das Bestandobjekt (zum Zeitpunkt des Rechtserwerbs) zugeführt werden soll; bei Beurteilung der Frage, ob der ...
Schon die Zweifel daran, welcher Rechtsgrund tatsächlich besteht (auf die Erben übergegangene Rückstellverpflichtung des Treuhänders oder [allenfalls] wirksam zustande gekommener Schenkungsvertrag) rechtfertigen nach § 94 Abs 1 Z 3 GBG die Abweisung des Grundbuchsgesuchs
Die Redlichkeit fällt grundsätzlich weg, wenn der Ersitzungsgegner im Falle einer behaupteten Wegeservitut die Benutzung des Wegs von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht hat; so ergibt sich etwa aus einer Hinweistafel mit der (oder einer inhaltsgleichen) Aufschrift „Durchgang bis auf ...
Das Vorliegen einer „Depression mit psychotischen Symptomen und Suizidalität“ ist als „Störung mit Symptomen einer psychischen Krankheit“ und damit als psychische Krankheit iSd § 3 Z 1 UbG zu qualifizieren
Bei einer Entscheidung nach § 20 UbG kann regelmäßig nicht jene erschöpfende Sachverhaltsaufklärung und jenes Maß an Gewissheit bei der Feststellung der Unterbringungsvoraussetzungen erzielt werden, wie bei der endgültigen Entscheidung im fortgesetzten Verfahren, weshalb hier mit einer ...
Eine Beeinträchtigung der in § 19 Abs 1 UbG vorgesehenen Anhörung des Kranken liegt zum einen dann vor, wenn dieser durch - etwa psychopharmakologische - Einflüsse in einen Zustand der Bewusstseinstrübung und Teilnahmslosigkeit versetzt wird, der ihn daran hindert, dem Gang der Tagsatzung zu ...

