BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der VwGH hat zur Berücksichtigung der Minderjährigkeit in der Beweiswürdigung bereits ausgesprochen, dass in einem Fall, in dem das fluchtauslösende Ereignis im Alter von zwölf oder dreizehn Jahren erlebt wurde und diesem Ereignis eine mehrjährige Flucht nachfolgte, eine besonders sorgfältige ...
Die drei logisch aufeinander aufbauenden und formal zu trennenden Elemente einer ordnungsgemäß begründeten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen erstens in einer im Indikativ gehaltenen Tatsachenfeststellung, zweitens in der Beweiswürdigung und drittens in der rechtlichen Beurteilung; ...
Erklärt das VwG die Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG für zulässig, so ist bis zu einer etwaigen Entscheidung des VwGH, wonach die Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig ist (vgl § 34 Abs 1a VwGG), davon auszugehen, dass die Revision die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG erfüllt und ...
Eine langjährige Übung iSd § 2 Abs 1 Stmk LStVwG 1964 liegt jedenfalls ab einem Zeitraum von 10 Jahren vor; die geringe Anzahl der Personen, die den "Gemeingebrauch" tatsächlich ausüben, steht der Öffentlicherklärung eines solchen Weges nicht entgegen, wenn die (weitere) Voraussetzung hiefür ...
Auf dem Boden der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs 1 AsylG 2005 ist es zwar weder der Behörde noch dem BVwG verwehrt, im Rahmen beweiswürdigender Überlegungen Widersprüche und sonstige Ungereimtheiten zwischen der Erstbefragung und späteren Angaben einzubeziehen, es bedarf aber sorgsamer ...
Das VwG hat, wenn es "in der Sache selbst" entscheidet, nicht nur über die gegen den verwaltungsbehördlichen Bescheid eingebrachte Beschwerde zu entscheiden, sondern hat auch die Angelegenheit zu erledigen, die von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war
Die Beglaubigung eines online abgefragten Auszugs aus dem Handelsregister der Niederlande durch einen österreichischen Notar hat nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine langjährige Übung iSd § 2 Abs 1 Stmk LStVwG 1964 liegt jedenfalls ab einem Zeitraum von 10 Jahren vor; die geringe Anzahl der Personen, die den "Gemeingebrauch" tatsächlich ausüben, steht der Öffentlicherklärung eines solchen Weges nicht entgegen, wenn die (weitere) Voraussetzung hiefür ...
Der VwGH hat zur Berücksichtigung der Minderjährigkeit in der Beweiswürdigung bereits ausgesprochen, dass in einem Fall, in dem das fluchtauslösende Ereignis im Alter von zwölf oder dreizehn Jahren erlebt wurde und diesem Ereignis eine mehrjährige Flucht nachfolgte, eine besonders sorgfältige ...
Auf dem Boden der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs 1 AsylG 2005 ist es zwar weder der Behörde noch dem BVwG verwehrt, im Rahmen beweiswürdigender Überlegungen Widersprüche und sonstige Ungereimtheiten zwischen der Erstbefragung und späteren Angaben einzubeziehen, es bedarf aber sorgsamer ...
Die drei logisch aufeinander aufbauenden und formal zu trennenden Elemente einer ordnungsgemäß begründeten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen erstens in einer im Indikativ gehaltenen Tatsachenfeststellung, zweitens in der Beweiswürdigung und drittens in der rechtlichen Beurteilung; ...
Das VwG hat, wenn es "in der Sache selbst" entscheidet, nicht nur über die gegen den verwaltungsbehördlichen Bescheid eingebrachte Beschwerde zu entscheiden, sondern hat auch die Angelegenheit zu erledigen, die von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war
Erklärt das VwG die Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG für zulässig, so ist bis zu einer etwaigen Entscheidung des VwGH, wonach die Revision gem Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig ist (vgl § 34 Abs 1a VwGG), davon auszugehen, dass die Revision die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG erfüllt und ...
Die Beglaubigung eines online abgefragten Auszugs aus dem Handelsregister der Niederlande durch einen österreichischen Notar hat nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde

