Das verpönte Ausnützen („Ausbeuten“) kommt auch in Betracht, wenn der Benachteiligte selbst den Abschluss des für ihn ungünstigen Geschäfts angeboten hat, sofern (zumindest) eine der alternativ aufgezählten Voraussetzungen vorliegt
Vereitelt der schädigende Dritte im Bewusstsein des Bestehens eines fremden Anspruchs und des Nichtbestehens seines eigenen Anspruchs vorsätzlich die Erfüllung eines fremden Vertrags, so haftet er nach § 1295 Abs 2 ABGB
Es ist nicht unvertretbar, von Hundehaltern auf bzw unmittelbar neben Radwegen die jederzeitige Beherrschung ihrer Hunde zu verlangen; dass es - wie die Revision meint - ausreichend sei, durch Anleinen des Hundes oder durch die Verwendung eines Maulkorbs Hundeattacken oder Bissverletzungen zu ...
Für die Beschwerdelegitimation vor dem LVwG ist es nicht erforderlich, dass eine Verletzung der Nachbarrechte gem § 6 Abs 2 NÖ BauO erwiesen ist, es reicht vielmehr aus, dass eine solche Verletzung möglich ist
Im Verfahren nach § 18a MRG steht der Berücksichtigung möglicher Förderungen bei Bestimmung des monatlichen Deckungserfordernisses nicht entgegen, dass diese bloß in Aussicht gestellt aber noch nicht verbindlich zugesichert wurden; Anderes gilt im Verfahren nach § 18b MRG, in dem die ...
Im hier zu beurteilenden Fall ist va zu berücksichtigen, dass der Kläger und sein Bruder - als sich die Beklagte näherte - etwa zwei Meter außerhalb der Piste auf einem Hügel, also nicht einmal unmittelbar am Rand, sondern deutlich außerhalb des Schiwegs standen; von der Klägerin zu ...
Die Verpflichtung zum "Abwarten an der Unfallstelle" darf nicht wörtlich - etwa iSe ununterbrochenen "Verharrens" an dieser Stelle - genommen werden; nur ein solches Verhalten ist tatbildmäßig, welches dem Zweck dieser Bestimmung (den Organen der öffentlichen Sicherheit die Aufnahme des ...
§ 295a BAO nicht nur ein "Ereignis" voraus, sondern auch dass dieses "abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat"
Das verpönte Ausnützen („Ausbeuten“) kommt auch in Betracht, wenn der Benachteiligte selbst den Abschluss des für ihn ungünstigen Geschäfts angeboten hat, sofern (zumindest) eine der alternativ aufgezählten Voraussetzungen vorliegt
Im Verfahren nach § 18a MRG steht der Berücksichtigung möglicher Förderungen bei Bestimmung des monatlichen Deckungserfordernisses nicht entgegen, dass diese bloß in Aussicht gestellt aber noch nicht verbindlich zugesichert wurden; Anderes gilt im Verfahren nach § 18b MRG, in dem die ...
Vereitelt der schädigende Dritte im Bewusstsein des Bestehens eines fremden Anspruchs und des Nichtbestehens seines eigenen Anspruchs vorsätzlich die Erfüllung eines fremden Vertrags, so haftet er nach § 1295 Abs 2 ABGB
Im hier zu beurteilenden Fall ist va zu berücksichtigen, dass der Kläger und sein Bruder - als sich die Beklagte näherte - etwa zwei Meter außerhalb der Piste auf einem Hügel, also nicht einmal unmittelbar am Rand, sondern deutlich außerhalb des Schiwegs standen; von der Klägerin zu ...
Es ist nicht unvertretbar, von Hundehaltern auf bzw unmittelbar neben Radwegen die jederzeitige Beherrschung ihrer Hunde zu verlangen; dass es - wie die Revision meint - ausreichend sei, durch Anleinen des Hundes oder durch die Verwendung eines Maulkorbs Hundeattacken oder Bissverletzungen zu ...
Die Verpflichtung zum "Abwarten an der Unfallstelle" darf nicht wörtlich - etwa iSe ununterbrochenen "Verharrens" an dieser Stelle - genommen werden; nur ein solches Verhalten ist tatbildmäßig, welches dem Zweck dieser Bestimmung (den Organen der öffentlichen Sicherheit die Aufnahme des ...
Für die Beschwerdelegitimation vor dem LVwG ist es nicht erforderlich, dass eine Verletzung der Nachbarrechte gem § 6 Abs 2 NÖ BauO erwiesen ist, es reicht vielmehr aus, dass eine solche Verletzung möglich ist
§ 295a BAO nicht nur ein "Ereignis" voraus, sondern auch dass dieses "abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat"

