Der Auskunftsanspruch des Markeninhabers besteht grundsätzlich auch bei unzulässigen Parallelimporten
Bei § 233 Abs 1 Z 1 StGB handelt es sich um ein kumulatives Mischdelikt
Im vorliegenden Fall betreut der Revisionsrekurswerber das Kind an durchschnittlich 124 von 365 Tagen im Jahr oder (aufgerundet) 34 %; sein Anteil an der Betreuungszeit liegt damit genau an der in der Entscheidung 4 Ob 16/13a gezogenen Grenze für den Wechsel zwischen „Prozentabzugsmethode“ und ...
Das von der Beklagten vor Zerrüttung der Ehe gesetzte Verhalten, sich trotz unzureichender Einkünfte und finanziellen Problemen der Eheleute nicht um andere Arbeitstätigkeiten zu bemühen, sich mit Einkünften aus „Schwarzarbeit“ nicht an den Belastungen des Haushalts zu beteiligen und ihre ...
Von einer legitimen verdeckten Ermittlung (§ 131 StPO) unterscheidet sich unzulässige Tatprovokation nach der Rsp des EGMR dadurch, dass die beteiligten Beamten sich nicht auf eine im Wesentlichen passive Ermittlung strafbarer Aktivitäten beschränken, sondern einen solchen Einfluss auf die ...
Nach stRsp ist das konkrete Kindeswohl - wie sich aus Art 13 Abs 1 lit b HKÜ ergibt - auch noch im Vollstreckungsverfahren zu beachten; allerdings kann die im Schnellverfahren nach dem HKÜ getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes nicht jedes Mal dann neu aufgerollt werden, wenn ...
Wenngleich die Erhöhung im Hinblick auf die Bedürfnisse der weiteren im Haushalt lebenden Person erfolgt, besteht mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung kein Anspruch dieser (minderjährigen) Person; vielmehr wird mit der Erhöhung lediglich das Einkommen des unterhaltspflichtigen ...
Der klagende Versicherungsnehmer will im Kern die wirtschaftliche Gebarung (insbesondere das Anlageverhalten) der Beklagten überprüfen; die unternehmerischen Entscheidungen des Versicherers muss der Versicherungsnehmer aber hinnehmen; ein darauf gerichtetes Auskunftsbegehren ist unzulässig
Der Auskunftsanspruch des Markeninhabers besteht grundsätzlich auch bei unzulässigen Parallelimporten
Von einer legitimen verdeckten Ermittlung (§ 131 StPO) unterscheidet sich unzulässige Tatprovokation nach der Rsp des EGMR dadurch, dass die beteiligten Beamten sich nicht auf eine im Wesentlichen passive Ermittlung strafbarer Aktivitäten beschränken, sondern einen solchen Einfluss auf die ...
Bei § 233 Abs 1 Z 1 StGB handelt es sich um ein kumulatives Mischdelikt
Nach stRsp ist das konkrete Kindeswohl - wie sich aus Art 13 Abs 1 lit b HKÜ ergibt - auch noch im Vollstreckungsverfahren zu beachten; allerdings kann die im Schnellverfahren nach dem HKÜ getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes nicht jedes Mal dann neu aufgerollt werden, wenn ...
Im vorliegenden Fall betreut der Revisionsrekurswerber das Kind an durchschnittlich 124 von 365 Tagen im Jahr oder (aufgerundet) 34 %; sein Anteil an der Betreuungszeit liegt damit genau an der in der Entscheidung 4 Ob 16/13a gezogenen Grenze für den Wechsel zwischen „Prozentabzugsmethode“ und ...
Wenngleich die Erhöhung im Hinblick auf die Bedürfnisse der weiteren im Haushalt lebenden Person erfolgt, besteht mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung kein Anspruch dieser (minderjährigen) Person; vielmehr wird mit der Erhöhung lediglich das Einkommen des unterhaltspflichtigen ...
Das von der Beklagten vor Zerrüttung der Ehe gesetzte Verhalten, sich trotz unzureichender Einkünfte und finanziellen Problemen der Eheleute nicht um andere Arbeitstätigkeiten zu bemühen, sich mit Einkünften aus „Schwarzarbeit“ nicht an den Belastungen des Haushalts zu beteiligen und ihre ...
Der klagende Versicherungsnehmer will im Kern die wirtschaftliche Gebarung (insbesondere das Anlageverhalten) der Beklagten überprüfen; die unternehmerischen Entscheidungen des Versicherers muss der Versicherungsnehmer aber hinnehmen; ein darauf gerichtetes Auskunftsbegehren ist unzulässig

