Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte
Nach der Rsp des VwGH ist, ungeachtet des Umstands, dass das Fehlen der essentiellen Tatumstände im Spruch durch die Begründung nicht ersetzt werden kann, die Begründung zur Auslegung eines unklaren Spruches heranzuziehen; auf die Bescheidbegründung (hier: auf die Begründung des angefochtenen ...
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den VfGH an den VwGH erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des VwG eingebracht hat
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nach stRsp des VwGH ist bei Dauerdelikten die Festlegung der Tatzeit mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Tat entdeckt wurde (hier: mit dem Datum der Feststellung der Tat bei einem Ortsaugenschein), nicht zu beanstanden
Eine (fiktive) Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ändert nichts an der Eigenschaft der bescheiderlassenden Behörde als "belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht"
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Dezember 2015
An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden.
Sowohl hinsichtlich der Reduktion der Pflichtstellplätze als auch hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bestehen keine subjektivöffentlichen Nachbarrechte
Nach stRsp des VwGH ist bei Dauerdelikten die Festlegung der Tatzeit mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Tat entdeckt wurde (hier: mit dem Datum der Feststellung der Tat bei einem Ortsaugenschein), nicht zu beanstanden
Nach der Rsp des VwGH ist, ungeachtet des Umstands, dass das Fehlen der essentiellen Tatumstände im Spruch durch die Begründung nicht ersetzt werden kann, die Begründung zur Auslegung eines unklaren Spruches heranzuziehen; auf die Bescheidbegründung (hier: auf die Begründung des angefochtenen ...
Eine (fiktive) Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ändert nichts an der Eigenschaft der bescheiderlassenden Behörde als "belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht"
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den VfGH an den VwGH erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des VwG eingebracht hat
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Dezember 2015
BGBl-Langtitel der letzten Woche
An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden.

