Da Prozessgegenstand des Verfahrens über eine Maßnahmenbeschwerde die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes ist, ist jene Sach- und Rechtslage maßgebend, die im Zeitpunkt der Setzung des Verwaltungsaktes bestand
Das VwG, welches das mit Revision angefochtene Erkenntnis erlassen hat, zählt nicht zu den Parteien im Verfahren vor dem VwGH, welche gem § 47 Abs 1 VwGG Anspruch auf Aufwandersatz haben
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Macht der Insolvenzgläubiger von der Aufrechnungsmöglichkeit nach § 19 Abs 1 IO keinen Gebrauch, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen
Aus den dargestellten Regelungen betreffend die aufschiebende Wirkung ist für einstweilige Anordnungen nach Unionsrecht abzuleiten, dass auch darauf gerichtete Anträge, wenn sie in einem Verfahren nach Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG gestellt werden, an die Verwaltungsbehörde zu richten sind
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2016
Einer Person, die von der Versteigerung zu verständigen gewesen wäre, aber nicht verständigt wurde, steht das Rekursrecht nur dann zu, wenn sie im Versteigerungstermin nicht anwesend war
§ 55 JN geht vom Grundsatz der Nichtzusammenrechnung aus; der Ausspruch, dass der Revisionsrekurs zulässig ist, ersetzt nicht den Bewertungsausspruch
Da Prozessgegenstand des Verfahrens über eine Maßnahmenbeschwerde die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes ist, ist jene Sach- und Rechtslage maßgebend, die im Zeitpunkt der Setzung des Verwaltungsaktes bestand
Aus den dargestellten Regelungen betreffend die aufschiebende Wirkung ist für einstweilige Anordnungen nach Unionsrecht abzuleiten, dass auch darauf gerichtete Anträge, wenn sie in einem Verfahren nach Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG gestellt werden, an die Verwaltungsbehörde zu richten sind
Das VwG, welches das mit Revision angefochtene Erkenntnis erlassen hat, zählt nicht zu den Parteien im Verfahren vor dem VwGH, welche gem § 47 Abs 1 VwGG Anspruch auf Aufwandersatz haben
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2016
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Einer Person, die von der Versteigerung zu verständigen gewesen wäre, aber nicht verständigt wurde, steht das Rekursrecht nur dann zu, wenn sie im Versteigerungstermin nicht anwesend war
Macht der Insolvenzgläubiger von der Aufrechnungsmöglichkeit nach § 19 Abs 1 IO keinen Gebrauch, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen
§ 55 JN geht vom Grundsatz der Nichtzusammenrechnung aus; der Ausspruch, dass der Revisionsrekurs zulässig ist, ersetzt nicht den Bewertungsausspruch

