Der Rückersatzanspruch des Geschäftsherrn gegen den Gehilfen nach § 1313 zweiter Satz ABGB umfasst grundsätzlich auch die Verfahrenskosten des verlorenen Prozesses zwischen Drittem und Geschäftsherrn
Bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie das Gericht im Vorprozess, wären die beanstandeten Unterlassungen unterblieben, seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess ...
Während die Warnhinweise im Bereich der „Bagjump“-Anlage eher allgemein gehalten waren („[...] kann zu Verletzungen führen“; „lerne die Schi- und Snowboardgrundlagen, bevor Du springst“; „sorge dafür, dass Du nicht auf dem Kopf landest“), stellten die Werbemaßnahmen „Erleben ...
Ein Handeln gem § 129 Abs 6 Wr BauO erfordert das Vorliegen von Gefahr im Verzug, die es der Behörde unmöglich macht, die Verfahrensvorschriften einzuhalten
Ein Abfindungsvergleich über Schmerzengeld erstreckt sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallfolgen
Gerade im gegenständlichen Unfallbereich muss eine scharfe und deutlich nach außen hängende Kurve mit sehr starker Richtungsänderung durchfahren werden; die relative Steilheit des Geländes vor der Einmündung in den Schiweg bringt überdies entsprechend hohe Fahrgeschwindigkeiten mit sich, ...
Nach der Judikatur des OGH wird der gute Glaube beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, ...
Lediglich dann, wenn mehrere, namentlich hinsichtlich ihrer Pfändbarkeit unterschiedlich zu beurteilende Forderungen in Betracht kommen, muss der Exekutionsantrag die zur Abgrenzung notwendigen Angaben enthalten
Der Rückersatzanspruch des Geschäftsherrn gegen den Gehilfen nach § 1313 zweiter Satz ABGB umfasst grundsätzlich auch die Verfahrenskosten des verlorenen Prozesses zwischen Drittem und Geschäftsherrn
Ein Abfindungsvergleich über Schmerzengeld erstreckt sich im Zweifel nur auf schon bekannte oder doch vorhersehbare Unfallfolgen
Bei der Beurteilung des hypothetischen Verfahrensausgangs des Vorprozesses hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie das Gericht im Vorprozess, wären die beanstandeten Unterlassungen unterblieben, seinerzeit entschieden hätte, sondern darauf, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess ...
Gerade im gegenständlichen Unfallbereich muss eine scharfe und deutlich nach außen hängende Kurve mit sehr starker Richtungsänderung durchfahren werden; die relative Steilheit des Geländes vor der Einmündung in den Schiweg bringt überdies entsprechend hohe Fahrgeschwindigkeiten mit sich, ...
Während die Warnhinweise im Bereich der „Bagjump“-Anlage eher allgemein gehalten waren („[...] kann zu Verletzungen führen“; „lerne die Schi- und Snowboardgrundlagen, bevor Du springst“; „sorge dafür, dass Du nicht auf dem Kopf landest“), stellten die Werbemaßnahmen „Erleben ...
Nach der Judikatur des OGH wird der gute Glaube beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezuges (Übergenusses) nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen; er ist vielmehr schon dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Bedienstete - nicht nach seinem subjektiven Wissen, ...
Ein Handeln gem § 129 Abs 6 Wr BauO erfordert das Vorliegen von Gefahr im Verzug, die es der Behörde unmöglich macht, die Verfahrensvorschriften einzuhalten
Lediglich dann, wenn mehrere, namentlich hinsichtlich ihrer Pfändbarkeit unterschiedlich zu beurteilende Forderungen in Betracht kommen, muss der Exekutionsantrag die zur Abgrenzung notwendigen Angaben enthalten

