Der Studienerfolg ist nicht für die gesamte bisherige Studienlaufbahn zu prüfen, sondern lediglich für das vorangegangene Studienjahr; das ist grundsätzlich dasjenige, das vor dem Gültigkeitsende des bestehenden Aufenthaltstitels liegt
Verbleibt an der Richtigkeit des Tatvorwurfes kein Zweifel, fehlt es an der Anwendungsmöglichkeit des Grundsatzes "in dubio pro reo"
Nicht nur die Behörde, sondern auch das VwG selbst ist an die rechtliche Beurteilung des Zurückverweisungsbeschlusses nach § 28 Abs 3 VwGVG gebunden
Nur wenn die Gehörverletzung im staatlichen Verfahren mit Nichtigkeit zu ahnden wäre oder wenn der Gehörentzug einem Nichtigkeitsgrund wertungsmäßig zumindest nahe kommt, ist der Aufhebungstatbestand des § 611 Abs 2 Z 2 ZPO erfüllt
Selbst guter Glaube stellt den Schuldausschließungsgrund dann nicht dar, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde nachzufragen
Das LVwG hat im angefochtenen Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nicht gem Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist; daher sind die § 30a Abs 1 bis 6 VwGG nach dem Abs 7 dieses Paragrafen nicht anzuwenden und hat der VwGH über die Rechtzeitigkeit der Revision zu befinden; die für die ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 4 Abs 4 UrlG ändert die Verteilung des Risikos für die Rechtzeitigkeit einer Entlassung nicht
Der Studienerfolg ist nicht für die gesamte bisherige Studienlaufbahn zu prüfen, sondern lediglich für das vorangegangene Studienjahr; das ist grundsätzlich dasjenige, das vor dem Gültigkeitsende des bestehenden Aufenthaltstitels liegt
Selbst guter Glaube stellt den Schuldausschließungsgrund dann nicht dar, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde nachzufragen
Verbleibt an der Richtigkeit des Tatvorwurfes kein Zweifel, fehlt es an der Anwendungsmöglichkeit des Grundsatzes "in dubio pro reo"
Das LVwG hat im angefochtenen Erkenntnis ausgesprochen, dass die Revision nicht gem Art 133 Abs 4 B-VG zulässig ist; daher sind die § 30a Abs 1 bis 6 VwGG nach dem Abs 7 dieses Paragrafen nicht anzuwenden und hat der VwGH über die Rechtzeitigkeit der Revision zu befinden; die für die ...
Nicht nur die Behörde, sondern auch das VwG selbst ist an die rechtliche Beurteilung des Zurückverweisungsbeschlusses nach § 28 Abs 3 VwGVG gebunden
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Nur wenn die Gehörverletzung im staatlichen Verfahren mit Nichtigkeit zu ahnden wäre oder wenn der Gehörentzug einem Nichtigkeitsgrund wertungsmäßig zumindest nahe kommt, ist der Aufhebungstatbestand des § 611 Abs 2 Z 2 ZPO erfüllt
§ 4 Abs 4 UrlG ändert die Verteilung des Risikos für die Rechtzeitigkeit einer Entlassung nicht

