In subjektiver Hinsicht erfordert die Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes am bisherigen Hauptwohnsitz die Beibehaltung des „animus domiciliandi“, also der Absicht, den Lebensmittelpunkt weiterhin an diesem Ort zu haben; wird ein solcher Wille aufgegeben, vermag auch das Fortbestehen von ...
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
Ein Aufforderungsbescheid ist nur zulässig, wenn begründete Bedenken dahin bestehen, dass einerseits ein Konsum von Alkohol, Suchtmitteln oder Arzneimitteln stattgefunden hat, und andererseits, dass dieser Konsum eine Häufigkeit und Intensität aufwies, die ihn zu einem gehäuften Missbrauch iSd ...
Es ist erforderlich, dass sich die Verfolgungshandlung iSd §§ 31 und 32 VStG auf alle der späteren Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen muss
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
Bereits aus dem Spruch der zur Last gelegten und eine Verletzung des § 4 Abs 2 KFG darstellenden Tathandlung hat hervorzugehen, welchen der mehreren Tatbestände des § 4 Abs 2 KFG der Beschuldigte konkret verwirklicht haben soll
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Eine berufliche Verhinderung kann nur dann ein sonstiges begründetes Hindernis iSd § 19 Abs 3 AVG bilden, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können
In subjektiver Hinsicht erfordert die Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes am bisherigen Hauptwohnsitz die Beibehaltung des „animus domiciliandi“, also der Absicht, den Lebensmittelpunkt weiterhin an diesem Ort zu haben; wird ein solcher Wille aufgegeben, vermag auch das Fortbestehen von ...
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat
Da der sich aus einem Kaufvertrag ergebende Herausgabeanspruch nach §§ 1050 iVm 1064 ABGB nicht von vornherein und seiner Natur nach auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, liegt kein Anwendungsfall des § 1480 ABGB vor und er verjährt in 30 Jahren
Bereits aus dem Spruch der zur Last gelegten und eine Verletzung des § 4 Abs 2 KFG darstellenden Tathandlung hat hervorzugehen, welchen der mehreren Tatbestände des § 4 Abs 2 KFG der Beschuldigte konkret verwirklicht haben soll
Ein Aufforderungsbescheid ist nur zulässig, wenn begründete Bedenken dahin bestehen, dass einerseits ein Konsum von Alkohol, Suchtmitteln oder Arzneimitteln stattgefunden hat, und andererseits, dass dieser Konsum eine Häufigkeit und Intensität aufwies, die ihn zu einem gehäuften Missbrauch iSd ...
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Es ist erforderlich, dass sich die Verfolgungshandlung iSd §§ 31 und 32 VStG auf alle der späteren Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen muss
Eine berufliche Verhinderung kann nur dann ein sonstiges begründetes Hindernis iSd § 19 Abs 3 AVG bilden, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können

