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VwGH: TabakG – Rauchverbot auch für Gaststätten mit Trafik?

Nichtraucherschutz gilt auch für Gaststätten, die gleichzeitig eine Trafik sind

04. 01. 2012
Gesetze: § 13a TabakG, § 13 TabakG
Schlagworte: Tabakrecht, Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie, Nichtraucherschutz in Räumen öffentlicher Orte, Tabaktrafiken

GZ 2011/11/0169, 23.11.2011

VwGH: § 13 Abs 1 TabakG normiert ein Rauchverbot in Räumen "öffentlicher Orte"; dieses Rauchverbot gilt nach Abs 4 nicht für Tabaktrafiken.

§ 13a TabakG regelt demgegenüber – unter der Überschrift "Nichtraucherschutz in den Räumen der Gastronomie"  das Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen. Das in § 13a Abs 1 TabakG normierte grundsätzliche Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen gilt ungeachtet der Bestimmungen des § 13; für Trafiken besteht daher keine Ausnahme vom Rauchverbot nach § 13a Abs 1 TabakG.

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