Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus
GZ 2010/06/0047, 07.12.2011
VwGH: Das StVG. sieht in § 24 Abs 1 und Abs 3 StVG Vergünstigungen in Form der Benützung sonstiger eigener technischer Geräte (gemeint ist im Vergleich zu den davor genannten eigenen Fernseh- oder Radioapparaten) vor.
Die Gewährung einer solchen Vergünstigung iSd § 24 StVG. ist im vorliegenden Fall nicht abgelehnt worden, es ist vielmehr der Ankauf eines PCs wegen mangelnder finanzieller Mittel des Bf im Zeitpunkt der Behandlung des Ansuchens abgelehnt worden. Die Inanspruchnahme einer gewährten Vergünstigung in Form eines eigenen technischen Gerätes setzt entsprechende finanzielle Mittel des Strafgefangenen zum Erwerb eines solchen voraus. Der Departmentleiter der Justizanstalt X hat am 29. Mai 2009 über das verfahrensgegenständliche Ansuchen betreffend den begehrten Ankauf entschieden. Es waren dabei die dem Bf zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel maßgeblich.