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Verfahrensrecht

VwGH: Berufung gem § 63 AVG – zum begründeten Berufungsantrag iSd Abs 3

An die Begründung eines Rechtsmittels sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen

04. 01. 2012
Gesetze: § 63 AVG
Schlagworte: Berufung, begründeter Berufungsantrag

GZ 2007/04/0096, 22.11.2011

VwGH: Zur Bestimmung des § 63 Abs 3 AVG vertritt der VwGH in stRsp die Auffassung, dass an die Begründung eines Rechtsmittels keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind.

Im Beschwerdefall lässt die Berufung der Bf erkennen, aus welchen Erwägungen die Bf die erstinstanzliche Entscheidung der Behörde bekämpfen. Darauf, ob die Begründung stichhältig ist, kommt es bei der Prüfung der formellen Erfordernisse eines Rechtsmittels nicht an.

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