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Verfahrensrecht

VwGH: Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG iZm Originalzitate aus Urteilen des EGMR?

Eine wörtliche Wiedergabe der Urteilserwägungen ist nicht erforderlich, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rsp durch die belangte Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre

04. 01. 2012
Gesetze: § 13 AVG
Schlagworte: Verbesserungsauftrag, deutsche Sprache, Originalzitate aus Urteilen des EGMR

GZ 2007/04/0096, 22.11.2011

VwGH: Die belangte Behörde ist mit ihren Ausführungen grundsätzlich im Recht, dass schriftliche und mündliche Anbringen in deutscher Sprache zu formulieren sind; ebenso wie bei unzulässigen kann auch bei fremdsprachigen Eingaben von der Behörde nach § 13 Abs 3 AVG vorgegangen werden.

Die gegenständlich zu beurteilende Berufung umfasst eigenes Vorbringen der Bf in deutscher Sprache. Zusätzlich zu diesem Vorbringen und als Unterstützung für den Standpunkt der Bf wurden noch Originalzitate aus Urteilen des EGMR angeführt. Eine wörtliche Wiedergabe dieser Urteilserwägungen wäre jedoch nicht erforderlich gewesen, weil eine Auseinandersetzung mit dieser Rsp durch die belangte Behörde auch dann hätte erfolgen müssen, wenn lediglich die durch den EGMR entschiedene Rechtssache erkennbar bezeichnet worden wäre.

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