Der auf Abgeltung des während einer fiktiven Kündigungsfrist entstandenen Urlaubs gerichtete Ersatzanspruch wird nicht aus § 10 UrlG, sondern aus § 1162b ABGB bzw § 29 AngG abgeleitet
GZ 8 ObA 76/11a, 22.11.2011
OGH: In der Rsp ist seit langem geklärt, dass der auf Abgeltung des während einer fiktiven Kündigungsfrist entstandenen Urlaubs gerichtete Ersatzanspruch nicht aus § 10 UrlG, sondern aus § 1162b ABGB bzw § 29 AngG abgeleitet wird.
Der Kläger hat die hier in Rede stehenden Ansprüche ab 1. 5. 2010 folgerichtig als „Urlaubsersatzleistung zum Schadenersatz“ begehrt und damit deutlich einen Schadenersatzanspruch nach § 1162b ABGB geltend gemacht.