Home

Zivilrecht

OGH: Verschulden eines Entscheidungsorgans iSd § 1 Abs 1 AHG

Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung allenfalls zu einer anderen Entscheidung führte

03. 01. 2012
Gesetze: § 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, Entscheidungsorgan, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Verschulden, Ermessensspielraum, Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe

GZ 1 Ob 213/11x, 24.11.2011

OGH: Ein Verschulden eines Entscheidungsorgans iSd § 1 Abs 1 AHG liegt nicht vor, wenn der schadensverursachenden Entscheidung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung allenfalls zu einer anderen Entscheidung führte. Dies gilt insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at