Unerheblich ist, ob die Komplottanten die Tat als unmittelbare Täter, Bestimmungs- oder Beitragstäter ausführen oder auszuführen versuchen
GZ 11 Os 98/10m, 28.09.2010
OGH: Unerheblich ist, ob die Komplottanten die Tat als unmittelbare Täter, Bestimmungs- oder Beitragstäter ausführen oder auszuführen versuchen.