Haftet die Republik für Fluglärm? EuGH muss entscheiden!
Ob die Republik Österreich für die Wertminderung einer Liegenschaft in der Nähe zum Flughafen Wien-Schwechat aufkommen muss, wird der EuGH entscheiden. Wenn der EuGH gegen die Republik entscheidet, könnte dies hohe Kosten für den Staat bedeuten