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Gerichtsbarkeit

Schiedsverfahren gegen Verbraucher - Vollstreckbarkeit ausgeweitet

Basierend auf einem Urteil des OGH aus dem Jahr 2009, welches sich erstmals mit dem Verbraucherschutz bei Schiedsvereinbarungen auseinandergesetzt hat, müssen Verbraucher zur Vorsicht gemahnt werden. Die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche gegen Verbraucher wird durch das Urteil ausgeweitet

27. 12. 2011
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