§ 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet keine Handhabe, den Lenker wegen des "Nicht-Vorweisens" dieser Gegenstände zu bestrafen
GZ 2008/02/0339, 18.11.2011
VwGH: Zu Recht rügt der Bf, dass ihm lediglich das "Nicht- Mitführen" von Verbandzeug und Pannendreieck angelastet hätte werden können:
Der VwGH hat nämlich im Erkenntnis vom 19. Oktober 2004, 2004/02/0214, zu § 102 Abs 10 (erster Satz) KFG die Rechtsansicht vertreten, dass diese Gesetzesstelle keine Handhabe bietet, den Lenker auch wegen des "Nicht-Vorweisens" - wie im vorliegenden Beschwerdefall spruchgemäß angelastet - dieser Gegenstände zu bestrafen.