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Anwalt soll schon beim Erstverhör dabei sein

Die Strafverteidiger fordern, dass bereits bei der ersten Einvernahme eines Verdächtigen durch die Polizei ein Advokat dabei sein muss. Denn gerade die Polizei belehre Beschuldigte oft unzureichend über ihre Rechte. Und eine Aussage ohne korrekte Rechtsbelehrung solle nichtig sein

20. 12. 2011
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