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Zivilrecht

OGH: Unrichtige Rechtsauffassung und Amtshaftung iSd § 1 AHG

Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab

20. 12. 2011
Gesetze: § 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Verschulden

GZ 1 Ob 214/11v, 24.11.2011

OGH: Nicht jede objektiv unrichtige Entscheidung begründet schon einen Amtshaftungsanspruch. Eine bei pflichtgemäßer Überlegung aller Umstände vertretbare Rechtsanwendung mag zwar rechtswidrig sein, stellt aber kein Verschulden iSd § 1 Abs 1 AHG dar. Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

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