LG Innsbruck: Irreführende Werbung bei Tiroler Erlebnisbad
Die Werbung eines Tiroler Erlebnibades für eine Familienaktion ist nach einem Urteil des LG Innsbruck irreführend, weil die Hauptaussagen va zum Eintrittspreis am mitbeworbenen Muttertag und Vatertag nicht stimmen