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Gerichtsbarkeit

Nur weil es stinkt, bekommt man kein Schmerzengeld

Weil man im Haus den zweifelhaften Duft von Heizöl erdulden musste, klagten die Bewohner. Der Oberste Gerichtshof aber betonte, dass diese Unannehmlichkeit nicht ausreicht, um Geld fordern zu dürfen

19. 12. 2011
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