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Strafrecht

OGH: Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG

Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen

20. 05. 2011
Gesetze: § 3 Abs 2 GRBG
Schlagworte: Grundrechtsbeschwerde, Mängelbehebungsverfahren, fehlende Unterschrift des Verteidigers, andere Mängel

GZ 15 Os 92/10h, 15.09.2010
OGH: Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen.

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