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Verfahrensrecht

VwGH: § 1 AVG – unrichtig zusammengesetztes Kollegialorgan als unzuständige Behörde

Ein Kollegialorgan ist auch dann als unzuständige Behörde anzusehen, wenn es nicht in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet

14. 12. 2011
Gesetze: § 1 AVG
Schlagworte: Unzuständige Behörde, unrichtig zusammengesetztes Kollegialorgan

GZ 2011/09/0100, 14.10.2011

VwGH: Nach der Rsp des VwGH ist ein Kollegialorgan auch dann als unzuständige Behörde anzusehen, wenn es nicht in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung entscheidet; das trifft dann zu, wenn entweder bei der Entscheidung nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern mitgewirkt hat oder Personen daran beteiligt waren, die als Mitglieder (etwa wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes) von der Mitwirkung ausgeschlossen waren oder bei denen es sich nicht um Mitglieder handelte.

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