Auf die Frage, ob die Gerichtsentscheidung betreffend die Kostentragungspflicht der Rechtslage entspricht, ist im Verfahren zur Einbringung der Kosten nicht mehr einzugehen
GZ 2011/17/0121, 15.09.2011
VwGH: Auf die Frage, ob die Gerichtsentscheidung betreffend die Kostentragungspflicht der Rechtslage entspricht, ist im Verfahren zur Einbringung der Kosten nicht mehr einzugehen. Die Argumente des Bf in seinem Berichtigungsantrag wären in einem Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Gebührenanspruches des Sachverständigen bzw den "Grundsatzbeschluss" vorzubringen gewesen. Im Übrigen sei nur angemerkt, dass die belangte Behörde den Berichtigungsantrag nicht etwa wegen "Verfristung" zurückgewiesen hat (so aber die Beschwerde Seite 7). Die Präsidentin des LG Wr. Neustadt hat vielmehr inhaltlich dargelegt, warum ihrer Ansicht nach das Vorbringen des Bf nicht im Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen gewesen sei, sodass auch die behauptete Mangelhaftigkeit des angefochtenen Bescheides nicht vorliegt.