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EU-Regeln zu Leiharbeit seit Montag in Kraft

Seit Montag muss die Richtlinie über Leiharbeit in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein

06. 12. 2011
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Die Vorschrift regelt, dass Leiharbeitnehmer gegenüber unmittelbar eingestellten Arbeitnehmern des entleihenden Unternehmens nicht benachteiligt werden dürfen.
László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, sagte: "Von heute an werden mehr als drei Millionen Zeitarbeiter in Europa von der gleichen Behandlung bei Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen profitieren, sofern die nationalen Sozialpartner nicht anders entschieden haben. Die neuen Regeln werden die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeiter in der EU verbessern."
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