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Verfahrensrecht

OGH: Rekurs – Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG

Die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG ist ein Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen dann wahrzunehmen ist, wenn dieser Fehler Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG)

06. 12. 2011
Gesetze: §§ 45 ff AußStrG, § 58 AußStrG
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Rekurs, Verletzung des rechtlichen Gehörs, von Amts wegen

GZ 4 Ob 119/11w, 19.10.2011

OGH: Die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG ist ein Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen dann wahrzunehmen ist, wenn dieser Fehler Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG).

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