Die Behörde hat im Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage allein vom beantragten Projekt und der vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen
GZ 2009/04/0292, 25.10.2011
VwGH: Soweit die Bf mit einem "Projektrealisierungswillen" der mitbeteiligten Partei argumentieren, ist darauf hinzuweisen, dass die Behörde im Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage allein vom beantragten Projekt und der vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen hat. Auf den Ablauf der Frist des § 359c GewO kommt es bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht an.