Die Zusage eines über dem wahren Wert der Beteiligung eines Kommanditisten an der Gesellschaft zum Stichtag seines Ausscheidens liegenden Abfindungsguthabens ist mit Gläubigerschutzinteressen nicht vereinbar und daher sittenwidrig
GZ 2 Ob 209/10i, 10.11.2011
OGH: Die Zusage eines über dem wahren Wert der Beteiligung eines Kommanditisten an der Gesellschaft zum Stichtag seines Ausscheidens liegenden Abfindungsguthabens ist mit Gläubigerschutzinteressen nicht vereinbar und daher sittenwidrig.