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Wirtschaftsrecht

OGH: § 2 UWG – Irreführungseignung einer Werbeaussage

Die Werbung mit einer Spitzenstellung kann irreführend sein, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt

29. 11. 2011
Gesetze: § 2 UWG, § 2a UWG
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, irreführende Geschäftspraktiken, Werbung, Spitzenstellung

GZ 4 Ob 138/11i, 19.10.2011

OGH: Die für die Beurteilung der Irreführungseignung maßgebende Auslegung einer Werbeaussage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Richtig ist, dass die Werbung mit einer Spitzenstellung irreführend sein kann, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt.

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