Home

Zivilrecht

OGH: Vorprozessuale Gutachtenskosten als Gegenstand eines eigenen Schadenersatzanspruches?

Die Kosten eines zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens können dann mit gesonderter Klage - und nicht nur als prozessuale Kosten im Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn ein besonderes Interesse des Auftraggebers an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht, sodass also das Gutachten nicht in erster Linie im Hinblick auf eine (spätere) Prozessführung, sondern primär aus anderen Gründen eingeholt wird

22. 11. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB, § 41 ZPO
Schlagworte: Schadenersatzrecht, vorprozessuale Gutachtenskosten, eigener Schadenersatzanspruch

GZ 7 Ob 77/11s, 07.09.2011

OGH: Bei den vom Kläger für den beigezogenen Gutachter DI P***** aufgewendeten Kosten von  5.223,60 EUR handelt es sich entgegen der Rechtsansicht des Beklagten nicht um „vorprozessuale Kosten“. Die Kosten eines zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens können dann mit gesonderter Klage - und nicht nur als prozessuale Kosten im Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn ein besonderes Interesse des Auftraggebers an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht, sodass also das Gutachten nicht in erster Linie im Hinblick auf eine (spätere) Prozessführung, sondern primär aus anderen Gründen eingeholt wird.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at