Keine Zwangsarbeit. Fast zeitgleich billigen der VfGH und der EGMR die Sachwalterbestellung nach dem ABGB
Rechtsanwälte und Notare können sich nicht unter Verweis auf das Verbot der Zwangsarbeit dagegen wehren, als Sachwalter bestellt zu werden – selbst dann nicht, wenn sie diese Tätigkeit gratis oder sogar auf eigene Kosten ausüben müssen.
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