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Gesetzgebung

GSpG: Haftungsbegrenzung der Casinobetreiber verfassungswidrig

Der VfGH entschied am 27.9.2011, dass die gesetzlich normierte Begrenzung der Haftung für Casinobetreiber verfassungswidrig ist

19. 11. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

Verletzt ein Spielbankbetreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht, haftet er nicht nur bis zum Existenzminimum des spielsüchtigen Geschädigten!

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