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Fremdenrecht: Aufenthalt für Angehörige, nur nicht alle

Der EuGH in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.

19. 11. 2011
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Österreich muss seine abwehrende Haltung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, die hier mit österreichischen Angehörigen zusammenleben wollen, lockern. Der EuGH hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-256/11) festgelegt, unter welchen Bedingungen solche Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in der EU haben.

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