Der EuGH in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.
Österreich muss seine abwehrende Haltung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, die hier mit österreichischen Angehörigen zusammenleben wollen, lockern. Der EuGH hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-256/11) festgelegt, unter welchen Bedingungen solche Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in der EU haben.
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